Sepa-Umstellung zum 1. Februar: Information steht oben an
Sportstiftung Sportkreis Darmstadt/Dieburg und Sparkasse Darmstadt veranstalten gut besuchten Informationsabend
Bis zum 1. Februar müssen Vereine die Einzugsermächtigungen ihrer Mitglieder durch Lastschriftenmandate ersetzen. Grund dafür ist die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Sepa). Probleme wurden bei einer Informationsveranstaltung am Donnerstag erörtert.
„Wir hoffen, dass Sie und auch wir als Sparkasse bei der Umstellung im Februar kein Waterloo erleben“, sagte Georg Müller, der für die Sepa-Umstellung zuständige Abteilungsleiter bei der Sparkasse Darmstadt. Gemeinsam mit seinen Kollegen Michael Schmidt und Oliver Berg informierte Müller am Donnerstag Vertreter von Sportvereinen aus Darmstadt und dem Landkreis über die Tücken, die die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums mit sich bringt. Zu der Veranstaltung hatten die Darmstädter Sportstiftung, der Sportkreis Darmstadt/Dieburg und die Sparkasse eingeladen.
Zur Freude der Referenten stellte sich früh heraus, dass die meisten Vereinsvertreter bereits erste Schritte eingeleitet und zumindest eine Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) bei der Bundesbank beantragt haben. Diese ist für den Abschluss der folgenden Inkassovereinbarung mit dem Kreditinstitut zwingend erforderlich. Gleichwohl mussten die drei Sparkassen-Mitarbeiter etliche tiefer gehende Fragen beantworten.
Das Hauptinteresse galt dabei der Informationspflicht, der die Vereine bei der Sepa-Umstellung nachkommen müssen: So müssen die Mitglieder über die Gläubiger-ID des Vereins und ihre individuelle Mandatsreferenznummer – eine Zahl, die jedes Mitglied individuell erhält, meist ist es die Mitgliedsnummer – informiert werden. Zudem muss darauf verwiesen werden, dass die Beiträge vom entsprechenden Privatkonto eingezogen werden. Dieses ist gekennzeichnet durch IBAN (International Bank Account Number), dem Nachfolger der Kontonummer, und BIC (Bank Identifier Code), der international gültigen Bankleitzahl der Bank des Vereinsmitgliedes. Beides kann vergleichsweise problemlos mithilfe einer speziellen Software ermittelt werden – sofern die alten Kontodaten des Mitgliedes korrekt gespeichert wurden. Liegt dem Verein eine „alte“ Einzugsermächtigung vor, wird diese einfach in ein Sepa-Mandat umgewandelt. Eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Bei Neumitgliedern sieht das aber anders aus.
Darüber hinaus müssen die Mitglieder künftig explizit darauf hingewiesen werden, wann welcher Beitrag eingezogen wird. Die Information muss mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit der Beiträge erfolgen. Die Lastschriften müssen wiederum einige Tage vor ihrer Fälligkeit beim Kreditinstitut eingereicht werden. Diese Fristen können je nach Kreditinstitut variieren. Um hierbei Rücklastschriften zu vermeiden, riet Michael Schmidt: „Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und reichen die Lastschriften etwas früher ein.“ Denn: „Der Gesetzgeber ist hier sehr fürsorglich mit dem Zahlungspflichtigen umgegangen.“ Bei der kleinsten Zuwiderhandlung kann die Lastschrift zurückgegeben oder das Mandat widerrufen werden.
Christopher Frank/ Darmstädter Echo