Darmstädter Sportstiftung

Förderung


Förderrichtlinien der Darmstädter Sportstiftung
  1. Aufgabe der Darmstädter Sportstiftung ist nach § 2.1 die Förderung des Sports in der Stadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg, insbesondere soll nach § 2.2 der Kinder-, Jugend- und Seniorensport sowie die Sportmedizin gefördert werden. Darüber hinaus können Einzelsportler, Funktionäre oder Vereine unterstützt werden, wenn sie durch Unglücksfälle, Katastrophen oder in anderer Weise in Not geraten sind.
     
    Förderfähig sind beispielsweise:
    1. Besondere Projekte der Vereinsjugendarbeit
    2. Projekte zwischen Schulen und Vereinen
    3. Besondere Projekte im Bereich des Seniorensports
    4. Informationsveranstaltungen zu den Themen, die den Sport bewegen, wie Vorträge, Podiumsdiskussionen, Fortbildungen usw.
    5. Innovative Veranstaltungen im Sinne des „Sport für alle“
    6. Innovative Projekte im Bereich der Schulen
    7. Projekte zur Leistungsförderung von Kindern und Jugendlichen sofern sie Modellcharakter haben
    8. Besondere Projekte im Bereich der Inklusion und der Migration
  2. Daneben vergibt die Stiftung jährlich den Jugendförderpreis als Auszeichnung von Sportvereinen, die im Jugendbereich herausragend aktiv sind sowie den Siegfried-Schmitt-Preis als Auszeichnung für langjährig ehrenamtlich tätige Übungsleiter oder Betreuer im Jugendsportbereich.
  3. Voraussetzung für eine Förderung ist jeweils ein schriftlich begründeter Antrag. Dieser Antrag sollte eine genau Kostenaufstellung und einen detaillierten Finanzierungsplan einschließlich Sponsorengelder, Zuschüsse von Dritten und eigene Einnahmen enthalten.
  4. Gefördert werden vorrangig Anträge von Mitgliedern des Fördervereins der Darmstädter Sportstiftung.
  5. Die vorliegenden Förderanträge werden vom Vorstand gesichtet und geprüft. Die abschließende Entscheidung sollte – soweit keine besondere Dringlichkeit vorliegt – von Vorstand und Beirat gemeinsam getroffen werden.
  6. Für alle Förderfälle ist innerhalb von sechs Monaten nach einer Zuwendung ein Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem sämtliche Ausgaben und Einnahmen aufgeführt und durch entsprechende Belege wie Rechnungen, Quittungen oder Bankauszüge dokumentiert werden.